Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERANSTALTER: Bietigheimer Mediengesellschaft mbH, Kronenbergstraße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen.

2. ANMELDUNG: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Formblatt (Ausstelleranmeldung) unter gleichzeitiger ausdrücklicher und durch Unterschrift bestätigter Anerkennung dieser Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen, der Richtlinien sowie der sonstigen Auflagen und Hinweise. Des Weiteren verpflichtet sich der Aussteller mit der Anmeldung die gesetzlichen, polizeilichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung einzuhalten.

3. STANDMIETE UND KOSTEN: Es gelten die auf der Anmeldung abgedruckten Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

4. ZULASSUNG: Auf Zulassung zur Messe besteht kein Rechtsanspruch. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind (Falschangaben zu den auszustellenden Artikeln bzw. Exponaten).

5. UNTERVERMIETUNG: Eine Untervermietung oder eine Standüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Standmiete ist gegen Rechnungsstellung oder im SEPA-Lastschriftmandat bei der Anmeldung fällig. Der Aussteller kann an der Messe nur teilnehmen, wenn die gestellte Rechnung bezahlt wurde. Der Veranstalter kann nach vergeblichen Mahnungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und über die Standfläche anderweitig verfügen.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN AUSSTELLER: Ein Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich beim Veranstalter beantragt werden und muss mindesten 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für den Aussteller fallen Kosten in Höhe von 50% des vereinbarten Paketpreises als Verwaltungsaufwand an. Bei späteren Absagen erhöhen sich die Kosten für den Aussteller auf 100%.

8. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER: Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Aussteller die Anmeldegebühren komplett zurückerstattet.

9. STANDAUSGESTALTUNG: Die Standgestaltung ergibt sich durch die vorgegeben Standmodule, entsprechend den jeweiligen Messepakten aus der Angebotsübersicht.
10. Leistungspflichten des Teilnehmers: Für sämtliche Inhalte seines virtuellen Messestands (z.B. Fotos, Grafiken, Filme, Texte, Verlinkungen) trägt der Aussteller die alleinige Verantwortung, Rechte Dritter nicht zu verletzen. Er stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Eintragungen und Inhalte darauf zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter verletzen oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Sollten Dritte Ansprüche gegen den Veranstalter wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit von Inhalten des virtuellen Messeauftritts geltend machen, so stellt der Aussteller den Veranstalter von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen und Kosten.

11. VORKEHRUNGEN – HÖHERE GEWALT: Muss der Veranstalter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt, Naturkatastrophen usw. die Veranstaltung absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung der Standkosten.

12. GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT / HAUSRECHT: Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Durchführung sowie über die Gültigkeit des Vertrages wird der Sitz der Bietigheimer Mediengesellschaft mbH vereinbart. Die Bietigheimer Mediengesellschaft mbH übt das Hausrecht im gesamten Ausstellungsbereich aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Jeder Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.